ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für vor Ort beauftragte Irisfotografien, individualisierte Fotoprodukte, Schmuckprodukte und digitale Enddateien in Deutschland

Stand: 28. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die individuelle Aufnahme und Bearbeitung von Irisfotografien sowie die Herstellung und Lieferung hieraus gestalteter Fotoprodukte, Schmuckprodukte und digitaler Enddateien, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und des Verkaufspersonals in einem dauerhaft betriebenen EYEPIXX-Geschäft in Deutschland geschlossen werden.

(2) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich:

Zenker-Media GmbH

Bitterfelder Str. 36

04509 Delitzsch

Deutschland

Telefon: +49 34202 357444

E-Mail: [email protected]

– nachfolgend „Zenker-Media“ oder „wir“ –

(3) Mitarbeiter von EYEPIXX-Geschäften und EYEPIXX-Partner-Stores handeln bei Aufnahme der Bestellung, bei der Durchführung des Fototermins, bei der Entgegennahme von Zahlungen und bei sonstigen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Auftrag im Namen und für Rechnung der Zenker-Media GmbH. Zenker-Media bleibt Vertragspartner für den vollständigen Auftrag einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen und Zuzahlungen.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, insbesondere per E-Mail, Telefon, Messenger, Internetseite oder Online-Shop, geschlossen werden, und nicht für Verträge an mobilen Verkaufsständen, Pop-ups, Messen oder Veranstaltungen. Für solche Verträge erhält der Kunde gesonderte Vertrags- und Verbraucherinformationen.

(6) Der Kunde erhält vor seiner digitalen Unterschrift im Bestellsystem die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen. Auf Wunsch wird eine speicherbare oder ausdruckbare Fassung zur Verfügung gestellt. Mit der digitalen Unterschrift erklärt sich der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden.

§ 2 Vertragsgegenstand und maßgebliche Bestelldaten

(1) Gegenstand des Vertrags sind die in der vor Ort erstellten und vom Kunden digital unterzeichneten Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen. Dies können insbesondere die Aufnahme und Bearbeitung von Irisfotografien, individualisierte Druckprodukte, Schmuckprodukte und digitale Enddateien sein.

(2) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung dokumentierten Merkmale, insbesondere Anzahl und Zuordnung der aufgenommenen Iriden, Produktart, Format, Größe, Material, ausgewählte Gestaltungsschablone, Anordnung der Iriden, vereinbarte Zusatzleistungen, Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferweg sowie die bei Vertragsschluss angezeigten Bearbeitungs-, Produktions- und Lieferfristen.

(3) Als Druckprodukte können je nach aktueller Preisliste insbesondere Leinwand, Alu-Dibond, Acrylglas, verstärktes Acrylglas, Echtglas, Haptikdruck, Leuchtbild und Fotopapier angeboten werden. Verfügbare Größen, Ausstattungen und Preise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Produktbeschreibung und Auftragsbestätigung.

(4) Schmuckprodukte werden nach der jeweiligen Produktbeschreibung individuell angefertigt. Angeboten werden insbesondere Halsketten, Armbänder, Ringe, Ohrstecker und Ohrhänger aus 925er Sterlingsilber, wahlweise mit einer 18-karätigen Gold- oder Roségoldplattierung. Das individuelle Bildmotiv wird entsprechend der Produktbeschreibung hinter Echtglas versiegelt. Maßgeblich bleiben die im konkreten Auftrag ausgewiesenen Materialien und Ausführungen.

(5) Eine digitale Enddatei ist nur Vertragsgegenstand, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als eigene Leistung aufgeführt ist. Der Erwerb eines Druck- oder Schmuckprodukts umfasst nicht automatisch die Herausgabe einer digitalen Datei.

(6) Rohaufnahmen, RAW-Dateien, offene Bearbeitungsdateien, Ebenendateien, Projektdateien, Zwischenstände und nicht ausgewählte Entwürfe sind nicht geschuldet und werden nicht herausgegeben, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss, Preise und Zahlung

(1) Vor der Unterschrift werden dem Kunden im digitalen Bestellsystem die wesentlichen Bestelldaten und der Gesamtpreis angezeigt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Auftrag im EYEPIXX-Geschäft nach Prüfung der Bestellübersicht digital unterschreibt.

(2) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Versand- oder sonstige Kosten werden vor der Unterschrift in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

(3) Der vollständige Gesamtpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss vor Ort zur Vorauszahlung fällig. Die Vorauszahlungspflicht wird in der Bestellübersicht vor der Unterschrift gesondert ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich mit einer im Geschäft akzeptierten bargeldlosen Zahlungsart. Barzahlung wird nicht angeboten. Die Vorauszahlung ist keine nicht erstattbare Anzahlung; Ansprüche im Fall einer späteren Vertragsbeendigung richten sich nach § 7 Absatz 4 und § 14 Absatz 2.

(4) Abweichende Zahlungsabreden, insbesondere eine spätere Zahlung oder Teilzahlung, gelten nur, wenn sie im Bestellsystem oder in einer sonstigen Vereinbarung in Textform ausdrücklich dokumentiert wurden. Eine besondere Zusatzleistung wird erst ausgeführt, nachdem der hierfür geltende Gesamtpreis oder eine klare Berechnungsmethode und die gegebenenfalls geänderte Leistungsfrist ausdrücklich vereinbart wurden.

(5) Ein per E-Mail, Telefon oder einem anderen Fernkommunikationsmittel übermittelter kostenpflichtiger Änderungs- oder Zusatzwunsch, insbesondere zu zusätzlichen Dateien, Retuschen, Materialwechseln, Größen-Upgrades oder weiteren Produkten, wird erst Vertragsbestandteil, nachdem Zenker-Media dem Kunden ein gesondertes Angebot mit den hierfür erforderlichen Vertrags- und Verbraucherinformationen übermittelt und der Kunde dieses ausdrücklich angenommen hat. Bis dahin wird der ursprüngliche Auftrag unverändert fortgeführt.

§ 4 Aufnahme und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde hat die für den Auftrag erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und die Hinweise des Aufnahmepersonals zu beachten. Er hat insbesondere zu prüfen, ob die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Personen, Iriden und Bestellmerkmale zutreffend zugeordnet sind.

(2) Werden andere Personen als der Besteller fotografiert oder werden Iriden mehrerer Personen in einem Produkt zusammengeführt, stellt Zenker-Media jeder fotografierten volljährigen Person beziehungsweise – bei Minderjährigen – den hierzu berechtigten gesetzlichen Vertretern vor der Aufnahme die erforderlichen Datenschutzinformationen bereit und holt erforderliche Erklärungen ein. Zenker-Media prüft bei minderjährigen Bestellern und fotografierten Minderjährigen die erforderliche Vertretungsberechtigung und kann hierfür einen geeigneten Nachweis verlangen. Der Besteller hat Zenker-Media bei der Identifizierung der betroffenen Personen und der Einholung erforderlicher Erklärungen zu unterstützen; die eigene datenschutzrechtliche Verantwortung von Zenker-Media bleibt unberührt.

(3) Die Irisaufnahme wird ausschließlich als gestalterische Fotografie angefertigt. Eine medizinische Untersuchung, Diagnose oder biometrische Identifizierung beziehungsweise Authentifizierung ist nicht Gegenstand des Vertrags.

(4) Der Kunde hat eine zutreffende E-Mail-Adresse, Lieferanschrift und sonstige erforderliche Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Er hat sicherzustellen, dass Nachrichten von Zenker-Media, insbesondere die Vorschau, empfangen werden können und nicht durch Spam- oder sonstige Filter blockiert werden.

§ 5 Bildbearbeitung und Gestaltungsschablonen

(1) Die Bildbearbeitung erfolgt nach der vom Kunden ausgewählten EYEPIXX-Gestaltungsschablone. Aufbau, Effekte, Übergänge und sonstige Gestaltungselemente einer Schablone werden grundsätzlich nach dem hierfür vorgesehenen standardisierten Gestaltungsprinzip umgesetzt. Dies gilt insbesondere für wiederkehrende Effekte wie Splitter-, Fusion- oder vergleichbare Designelemente.

(2) Der Auftrag umfasst eine nach der ausgewählten Schablone erstellte Gestaltung. Ein Anspruch auf mehrere alternative Entwürfe, verschiedene Varianten oder die Herausgabe zusätzlicher Vorschau- oder Arbeitsdateien besteht nicht.

(3) Besondere Retuschen, individuelle Farbanpassungen, Abweichungen von der gewählten Schablone oder andere Sonderwünsche sind nur geschuldet, wenn Zenker-Media sie ausdrücklich bestätigt. Sie können mit einem zusätzlichen Preis und einer verlängerten Bearbeitungs-, Produktions- oder Lieferzeit verbunden sein. Preis und zusätzlicher Zeitbedarf werden vor der Ausführung vereinbart.

§ 6 Vorschau, Prüfung und Produktionsfreigabe

(1) Der Kunde erhält nach der Bildbearbeitung eine elektronische Gestaltungs- beziehungsweise Druckvorschau. Die bei Vertragsschluss im Bestellsystem angezeigte Zeit bis zur Vorschau wird als vereinbarte Werktagsspanne in der Auftragsbestätigung dokumentiert.

(2) Die Vorschau dient ausschließlich der Überprüfung der darin erkennbaren und ausdrücklich bezeichneten Gestaltungs- und Bestellmerkmale. Der Kunde hat insbesondere zu prüfen:

a) ob das bestellte Produkt und Format zutreffend bezeichnet sind,

b) ob Größe und Gestaltung der Vorschau den dokumentierten Bestelldaten entsprechen,

c) ob Anzahl, Auswahl und Zuordnung der Iriden richtig sind,

d) ob die Iriden wie bestellt angeordnet sind und

e) ob die ausgewählte Gestaltungsschablone verwendet wurde.

(3) Die Herstellung beziehungsweise finale Bereitstellung eines körperlichen oder digitalen Endprodukts beginnt erst nach der ausdrücklichen Freigabe der konkreten Vorschau durch den Kunden. Schweigen, bloßer Zeitablauf oder eine ausbleibende Reaktion gelten nicht als Freigabe. Ohne Freigabe erfolgt keine Herstellung beziehungsweise finale Bereitstellung.

(4) Weicht die Vorschau von der dokumentierten Bestellung ab, insbesondere durch eine falsche Iris, eine falsche Anordnung oder eine falsche Gestaltungsschablone, wird die Abweichung ohne zusätzliches Entgelt berichtigt.

(5) Rein geschmackliche Änderungswünsche, zusätzliche Varianten und nachträgliche Änderungen des ursprünglich erteilten Auftrags sind nicht Bestandteil einer kostenlosen Korrektur. Ihre Umsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein.

(6) Nach jeder Berichtigung oder sonstigen Änderung wird eine neue, eindeutig bezeichnete Vorschau bereitgestellt. Jede neue Vorschau bedarf einer erneuten aktiven Freigabe. Eine Freigabe einer früheren Version gilt nicht für eine geänderte Vorschau fort.

(7) Mit der aktiven Freigabe bestätigt der Kunde die in der Vorschau deutlich erkennbaren und in Absatz 2 genannten Merkmale als Produktionsgrundlage. Die Freigabe ist weder eine Abnahme des späteren Endprodukts noch ein Verzicht auf gesetzliche Rechte wegen verdeckter, in der Vorschau nicht erkennbarer oder erst bei der Herstellung, Bereitstellung, Verpackung oder Lieferung entstehender Mängel.

(8) Soweit kein ausdrücklich als farbverbindlich bezeichneter Proof vereinbart wurde, ist eine elektronische Vorschau nicht farbverbindlich. Bildschirmtyp, Bildschirmeinstellung, Umgebungslicht, Druckverfahren und Material können zu technisch unvermeidbaren und zumutbaren Unterschieden in der Farbwahrnehmung führen. Erhebliche Abweichungen vom vereinbarten Erscheinungsbild werden hierdurch nicht als vertragsgemäß vereinbart. Die gesetzlichen Anforderungen an das Endprodukt und ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten bleiben unberührt.

(9) Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe können nur berücksichtigt werden, soweit die Produktion noch nicht begonnen hat und Zenker-Media die Änderung bestätigt. Bereits entstandene Mehrkosten und ein zusätzlicher Zeitbedarf werden vor Ausführung mitgeteilt.

§ 7 Ausbleibende Freigabe

(1) Solange die erforderliche Freigabe nicht vorliegt, beginnt die Produktion nicht. Sämtliche von der Freigabe abhängigen Produktions- und Lieferfristen beginnen erst mit Zugang der ausdrücklichen Freigabe.

(2) Zenker-Media kann den Kunden an die ausstehende Freigabe erinnern. Eine Erinnerung oder Fristsetzung ersetzt die aktive Freigabe nicht und berechtigt Zenker-Media nicht zu einer automatischen Produktion.

(3) Liegt auch 24 Monate nach dem nachweisbaren Zugang der zuletzt übermittelten Vorschau weder eine Freigabe noch eine sonstige inhaltliche Rückmeldung vor, kann Zenker-Media dem Kunden unter Bezeichnung der maßgeblichen Vorschauversion eine letzte Frist von mindestens 14 Tagen zur erforderlichen Mitwirkung setzen und für den fruchtlosen Ablauf die Ausübung der gesetzlichen Rechte wegen unterlassener Mitwirkung ankündigen. Mit dem nachweisbaren Zugang einer neuen Vorschau beginnt der Zeitraum für diese Vorschau erneut. Die letzte Aufforderung wird auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt; ihr Zugang wird dokumentiert.

(4) Eine etwaige Beendigung des Vertrags, Vergütungs- oder Erstattungsansprüche sowie die Anrechnung ersparter Aufwendungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine ausbleibende Freigabe führt weder zu einer automatischen vollständigen Einbehaltung des gezahlten Preises noch zu einer automatischen vollständigen Rückzahlung. Ein nach der Schlussabrechnung verbleibender Erstattungsbetrag wird unverzüglich zurückgezahlt.

§ 8 Bearbeitungs-, Produktions- und Lieferzeiten

(1) Die bei Vertragsschluss geltende Zeit bis zur Bereitstellung der Vorschau sowie die nach Freigabe erforderliche Produktions- und Lieferzeit werden jeweils als konkrete Werktagsspanne im Bestellsystem angezeigt und in der Auftragsbestätigung als vereinbarte Bearbeitungs-, Produktions- und Lieferfristen dokumentiert.

(2) Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Zenker-Media.

(3) Die Zeit bis zur Vorschau beginnt, sobald der Vertrag geschlossen, die vereinbarte Zahlung erfolgt und alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben und Aufnahmen vollständig vorhanden sind. Die Produktions- und Lieferzeit beginnt erst mit Zugang der ausdrücklichen Freigabe sowie gegebenenfalls der Erfüllung später vereinbarter Zusatzvoraussetzungen.

(4) Die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Werktagsspannen sind die vereinbarten Leistungsfristen. Ein bestimmtes Kalenderdatum ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer Verzögerung bleiben unberührt.

(5) Nachträgliche Änderungs- oder Sonderwünsche können zu einer neuen Bearbeitung und einer entsprechenden Änderung der vereinbarten Fristen führen. Die neue Frist wird dem Kunden vor Ausführung der Änderung mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart.

(6) Bei vorübergehenden Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Zenker-Media liegen und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, verschiebt sich die Leistungsfrist um die Dauer des Hindernisses. Zenker-Media informiert den Kunden unverzüglich über eine erkennbare wesentliche Verzögerung. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Erstattungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 Bereitstellung, Versand und Gefahrübergang

(1) Der vereinbarte Liefer- oder Bereitstellungsweg ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Körperliche Produkte werden an die angegebene Anschrift versandt oder, falls ausdrücklich vereinbart, zur Abholung bereitgestellt.

(2) Bei einer Versendung an einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung erst mit der Ablieferung an den Kunden oder einen von ihm benannten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. Dies gilt nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Kunde den Beförderer selbst mit der Ausführung beauftragt und Zenker-Media ihm diesen Beförderer zuvor nicht benannt hat.

(3) Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah mitzuteilen, das Verpackungsmaterial aufzubewahren und den Schaden zu dokumentieren. Die Unterlassung dieser Mitwirkung berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht.

(4) Kann eine erneute Versendung wegen einer vom Kunden schuldhaft falsch angegebenen Anschrift oder einer sonst vom Kunden zu vertretenden fehlgeschlagenen Zustellung erforderlich werden, kann Zenker-Media die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten berechnen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Digitale Enddateien werden als JPEG-Datei im sRGB-Farbraum bereitgestellt. Die konkreten Pixelmaße beziehungsweise die Auflösung, der Lieferweg und gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen werden in der Auftragsbestätigung dokumentiert. Eine Bezeichnung wie „4K“ ist nur geschuldet, wenn sie für den konkreten Auftrag durch eindeutige Pixelmaße festgelegt wurde.

(6) Die Fertigstellung und Bereitstellung einer bestellten digitalen Enddatei beginnt erst nach der ausdrücklichen Freigabe der hierfür übermittelten Vorschau. Die Enddatei wird an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt oder über einen mitgeteilten Downloadzugang bereitgestellt. Ein Downloadzugang bleibt mindestens 30 Kalendertage ab nachweisbarem Zugang der Bereitstellungsnachricht verfügbar. Das konkrete Ablaufdatum wird in dieser Nachricht mitgeteilt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Datei innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und auf einem eigenen geeigneten Datenträger zu sichern.

(7) Ist der bereitgestellte Downloadzugang innerhalb des mitgeteilten Zeitraums aus technischen Gründen nicht nutzbar, stellt Zenker-Media nach Mitteilung des Kunden ohne zusätzliches Entgelt einen funktionsfähigen Zugang bereit. Eine spätere erneute Bereitstellung nach Ablauf des Zeitraums kann während der tatsächlichen Vorhaltung der Produktionsdatei auf Anfrage aus Kulanz erfolgen, wird aber nicht garantiert. Gesetzliche Rechte wegen einer unterbliebenen, verspäteten oder mangelhaften Bereitstellung bleiben unberührt.

(8) Soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich bei einer digitalen Enddatei um die einmalige Bereitstellung einer statischen Bilddatei. Eine fortlaufende Bearbeitung, dauerhafte Online-Speicherung oder laufende digitale Dienstleistung ist nicht geschuldet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 10 Produkt-, Material- und Fertigungseigenschaften

(1) Die jeweilige Produktbeschreibung einschließlich der dort ausgewiesenen Materialien, Formate, Oberflächen, Ausstattungen, Gewichte, Befestigungssysteme, Pflegehinweise und konkret beschriebenen Fertigungstoleranzen ist Bestandteil des Auftrags, wenn sie dem Kunden vor der Unterschrift zugänglich gemacht und in die Bestellung einbezogen wurde.

(2) Material- oder fertigungsbedingte geringfügige Abweichungen in Farbe, Glanz, Struktur, Maßen oder Positionierung werden bei der Beurteilung der vertragsgemäßen Beschaffenheit nur berücksichtigt, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss konkret beschrieben wurden, innerhalb der dort angegebenen Toleranzen liegen und weder die vereinbarte Verwendung noch Haltbarkeit oder Sicherheit des Produkts beeinträchtigen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

(3) Großformatige Plattenmaterialien, insbesondere Acrylglas, können abhängig von Format, Materialstärke, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Montage eine materialtypische geringfügige Wölbung aufweisen. Eine solche Eigenschaft gilt nur in dem Umfang als vereinbart, in dem sie für das konkrete Produkt vor Vertragsschluss beschrieben und mit einer nachvollziehbaren Toleranz angegeben wurde. Eine die sichere Montage oder gewöhnliche Verwendung beeinträchtigende Verformung wird hierdurch nicht als vertragsgemäß vereinbart.

(4) Soweit ein bestimmtes Merkmal eines Produkts von den objektiven Anforderungen an vergleichbare Waren abweicht, wird der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die konkrete Abweichung informiert. Die Abweichung wird im Auftrag ausdrücklich und gesondert vereinbart. Die bloße Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer allgemeinen Produktbeschreibung genügt hierfür nicht.

(5) Echtglas und die Echtglasbestandteile von Schmuckprodukten sind zerbrechlich. Stöße, Kantenbelastungen und ein Herabfallen nach der Ablieferung können zu Bruch und scharfen Kanten führen. Ein beschädigtes Produkt darf nicht montiert, getragen oder weiterverwendet werden. Diese Hinweise beschränken nicht die gesetzlichen Rechte bei einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Produkt-, Verpackungs- oder Transportschaden.

(6) Für Leuchtbilder und andere Produkte mit elektrischen Komponenten gelten ergänzend die mitgelieferten Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Es dürfen nur die dafür vorgesehenen beziehungsweise freigegebenen Komponenten und Netzteile verwendet werden.

§ 11 Besonderheiten handgefertigter Schmuckprodukte

(1) Schmuckprodukte werden individuell und teilweise von Hand gefertigt. Geringfügige handwerkliche Abweichungen sind nur insoweit Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, als sie innerhalb einer vor Vertragsschluss konkret beschriebenen Toleranz liegen und Motiv, Material, Abmessungen, Tragbarkeit, Haltbarkeit und Sicherheit nicht beeinträchtigen.

(2) Die konkrete Materialzusammensetzung, Beschichtung beziehungsweise Plattierung und Ausführung ergibt sich aus der Produktbeschreibung und Auftragsbestätigung. Eine Gold- oder Roségoldplattierung bezeichnet eine Beschichtung des 925er Sterlingsilbers und kein aus massivem Gold bestehendes Schmuckstück.

(3) Produktspezifische Pflege- und Sicherheitshinweise sind zu beachten. Kunden mit bekannten Unverträglichkeiten werden gebeten, die vor Vertragsschluss ausgewiesene Materialzusammensetzung mit ihren bekannten Unverträglichkeiten abzugleichen und bestehende Unsicherheiten vor Auftragserteilung zu klären. Gesetzliche Ansprüche aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Materialangaben, nicht eingehaltener gesetzlicher Grenzwerte oder eines sonstigen Produktmangels bleiben unberührt.

§ 12 Befestigung und Montage von Wandprodukten

(1) Soweit im Auftrag keine Montage durch Zenker-Media ausdrücklich vereinbart ist, schuldet Zenker-Media keine Montage des Produkts am Bestimmungsort.

(2) Zu Wandprodukten wird das für das jeweilige Produkt vorgesehene Befestigungs- beziehungsweise Klebesystem entsprechend der Produktbeschreibung mitgeliefert. Es ist ausschließlich unter den in der zugehörigen Montageanleitung genannten Voraussetzungen und für die dort bezeichneten Untergründe, Produktgewichte und Umgebungsbedingungen zu verwenden.

(3) Der Kunde hat vor der Montage zu prüfen, ob Wand, Untergrund und Umgebungsbedingungen für das gelieferte Befestigungssystem und das Produktgewicht geeignet sind. Die Montageanleitung ist vollständig zu beachten. Bei Zweifeln an der Tragfähigkeit, bei abweichenden Wandarten oder bei besonderen baulichen Bedingungen ist vor der Montage eine fachkundige Person hinzuzuziehen. Die in der produktspezifischen Montageanleitung genannten Kontroll- und gegebenenfalls Austauschintervalle sind einzuhalten. Treten Lockerungen, Veränderungen des Untergrunds oder sonstige Anzeichen einer verminderten Tragfähigkeit auf, ist das Produkt unverzüglich abzunehmen und die Befestigung zu überprüfen.

(4) Die Verantwortlichkeit für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Kausalitäts- und Mitverschuldensgrundsätzen. Zenker-Media haftet insbesondere nicht für Schäden, die nachweislich ausschließlich durch eine unsachgemäße kundenseitige Montage, einen entgegen den eindeutigen Montagehinweisen ungeeigneten oder nicht ausreichend tragfähigen Untergrund, eine zweckwidrige Verwendung, eine Nichtbeachtung eindeutiger Montage- oder Sicherheitshinweise oder vom Kunden selbst ausgewählte ungeeignete Befestigungsmittel verursacht wurden.

(5) Absatz 4 gilt nicht, soweit der Schaden auf einem Mangel des Produkts, des von Zenker-Media gelieferten Befestigungssystems, der Verpackung oder der Montage- und Sicherheitshinweise oder auf einem sonstigen von Zenker-Media zu vertretenden Umstand beruht. Die gesetzlichen Mängel-, Haftungs- und Produkthaftungsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Eigentum, Mängelrechte und Beschädigungen nach der Lieferung

(1) Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises bleibt ein körperliches Endprodukt Eigentum der Zenker-Media GmbH.

(2) Für körperliche Produkte und digitale Enddateien gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die aktive Freigabe legt ausschließlich die in der konkreten Vorschau ausdrücklich bezeichneten und deutlich erkennbaren Gestaltungsmerkmale als vereinbarte Produktionsgrundlage fest. Sie stellt weder eine Abnahme noch eine Bestätigung der Mangelfreiheit dar, verändert nicht die gesetzliche Beweislast und bewirkt weder einen Ausschluss noch eine Einschränkung gesetzlicher Mängelrechte.

(3) Ein bloßes Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar, wenn das Endprodukt der dokumentierten Bestellung, der gewählten Gestaltungsschablone, der freigegebenen Vorschau, den wirksam vereinbarten Beschaffenheiten und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

(4) Schäden, die erst nach der Ablieferung ausschließlich durch Fallenlassen, Stoß, unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Montage, zweckwidrige Nutzung oder sonstige vom Kunden zu vertretende äußere Einwirkungen entstehen, stellen keinen bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel dar. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Eine vergünstigte Neuanfertigung nach einer vom Kunden verursachten Beschädigung kann im Einzelfall aus Kulanz angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vergünstigung oder die dauerhafte Vorhaltung der Produktionsdateien besteht nicht.

§ 14 Kein Widerrufsrecht bei Vor-Ort-Verträgen; Kündigung und Umtausch

(1) Da die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Verträge bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit in dauerhaft betriebenen Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie individualisierte Produkte wird nicht eingeräumt.

(2) Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Mängelrechte bleiben unberührt. Kündigt der Kunde einen noch nicht vollständig erfüllten Auftrag, bestimmen sich die Vergütung sowie die Anrechnung ersparter Aufwendungen und eines anderweitigen Erwerbs nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für nachträglich ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossene Zusatzverträge gilt Absatz 1 nicht automatisch. Der Kunde wird bei einem solchen Vertrag gesondert darüber informiert, ob ein Widerrufsrecht besteht, kraft Gesetzes nicht besteht oder unter gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen kann.

§ 15 Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Auftrags entstandenen Irisfotografien, Bildbearbeitungen, Designs, Layouts und Gestaltungselemente können urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt sein. Die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern; die Leistungsschutzrechte an Lichtbildern bei den jeweiligen Lichtbildnern beziehungsweise sonstigen Rechtsinhabern. Zenker-Media ist aufgrund der ihr eingeräumten Rechte berechtigt, dem Kunden die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Der Erwerb eines körperlichen Produkts oder einer digitalen Enddatei überträgt dem Kunden weder das Urheberrecht noch weitergehende als die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

(3) Mit vollständiger Zahlung und Übergabe des körperlichen Endprodukts beziehungsweise Bereitstellung der digitalen Enddatei erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist geltendes Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke. Dieses Recht umfasst:

a) die Nutzung und Präsentation des körperlichen Endprodukts im privaten Bereich,

b) bei einer mitbestellten digitalen Enddatei deren Speicherung auf eigenen Endgeräten und privaten Speicherdiensten,

c) bei einer mitbestellten digitalen Enddatei die Herstellung von Abzügen und sonstigen Vervielfältigungen für den eigenen privaten Gebrauch,

d) die unentgeltliche Weitergabe körperlicher Endprodukte und der nach Buchstabe c zulässig hergestellten Abzüge an Familienangehörige, Freunde und andere persönlich verbundene Personen,

e) die vorübergehende Übermittlung der digitalen Enddatei an einen Druck- oder Produktionsdienstleister, soweit dies ausschließlich zur Herstellung zulässiger privater Vervielfältigungen erforderlich ist, und

f) die Veröffentlichung des Endbilds auf eigenen persönlichen Social-Media-Profilen, sofern das jeweilige Profil weder geschäftlichen, beruflichen, werblichen, entgeltlichen noch sonstigen erwerbsbezogenen Zwecken dient. Der Kunde darf dem jeweiligen Plattformbetreiber die für diese konkrete Veröffentlichung nach den Plattformbedingungen erforderlichen einfachen Nutzungsrechte einräumen.

(4) Der Kunde darf eine digitale Enddatei für die gestattete private Nutzung technisch anpassen, insbesondere zuschneiden, skalieren, komprimieren oder in ein gebräuchliches Dateiformat umwandeln. Inhaltliche Veränderungen, Filter, Montagen, KI-gestützte Umgestaltungen oder sonstige Bearbeitungen, die den charakteristischen Gesamteindruck verändern, sowie die Veröffentlichung oder Verwertung solcher bearbeiteten Fassungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Zenker-Media. Zwingend gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Das Recht der Urheber, Entstellungen oder andere Beeinträchtigungen zu untersagen, bleibt ebenfalls unberührt.

(5) Das private Nutzungsrecht ist im Übrigen nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Die Weitergabe eines rechtmäßig erworbenen körperlichen Endprodukts bleibt unberührt. Für die nach Absatz 3 gestattete private Nutzung ist keine Urheber- oder EYEPIXX-Nennung erforderlich.

(6) Nicht umfasst ist jede Nutzung in einem geschäftlichen, beruflichen, werblichen, entgeltlichen oder sonstigen erwerbsbezogenen Zusammenhang. Dies gilt insbesondere für Unternehmenswebseiten, geschäftlich genutzte Social-Media-Profile, Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsplattformen, Produktverpackungen, Merchandise-Artikel, Weiterverkauf, Lizenzierung, Stockmedien und digitale Sammlerstücke. Eine solche Nutzung setzt eine gesonderte Lizenzvereinbarung in Textform voraus, in der Nutzungsarten, Medien, räumlicher und zeitlicher Umfang, Bearbeitungsbefugnisse und Vergütung festgelegt werden.

(7) Die dem Kunden übermittelte Vorschau dient ausschließlich der vertraglich vorgesehenen Prüfung und Freigabe. Sie ist nicht die geschuldete digitale Enddatei und darf nicht veröffentlicht, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. Ausgenommen ist die Weitergabe an eine auf dem Endbild vertretene Person oder deren gesetzlichen Vertreter, soweit sie ausschließlich zur Prüfung und Freigabe der Vorschau erforderlich ist.

(8) Bei Endbildern mit Iriden mehrerer Personen darf der Kunde das Bild nur veröffentlichen, soweit auch die Rechte der weiteren abgebildeten Personen gewahrt sind. Die von Zenker-Media eingeräumten Nutzungsrechte ersetzen insbesondere keine erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen oder ihrer gesetzlichen Vertreter.

(9) Stellt der Kunde eigene Texte, Logos, Fotos oder sonstige geschützte Vorlagen bereit, ist er dafür verantwortlich, dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Zenker-Media kann einen geeigneten Nachweis der Nutzungsberechtigung verlangen.

§ 16 Datenschutz, Bildverwendung und Dateivorhaltung

(1) Zenker-Media verarbeitet Irisaufnahmen sowie die zugehörigen Auftrags- und Kontaktdaten, soweit dies für Aufnahme, Bearbeitung, Freigabe, Herstellung, Bereitstellung, Lieferung, Zahlungsabwicklung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Betroffenenrechten und Speicherdauer, ergeben sich aus der bei der Datenerhebung bereitgestellten Datenschutzinformation.

(2) Die Produktionsdateien werden im Bearbeitungsprozess grundsätzlich unter einer auftragsbezogenen Kennnummer geführt. Soweit die Zuordnung zu einer Person nur mithilfe gesondert geschützter Zusatzinformationen möglich ist, handelt es sich datenschutzrechtlich um eine Pseudonymisierung und nicht um eine Anonymisierung. Zenker-Media setzt die Irisaufnahmen nicht zur biometrischen Identifizierung oder Authentifizierung ein und erzeugt zu diesem Zweck insbesondere keine Iris-Codes.

(3) Rohaufnahmen, Vorschauen und Produktionsdateien werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen, in der Datenschutzinformation ausgewiesenen Zweck erforderlich ist. Die fertige Produktionsdatei wird spätestens 24 Monate nach vollständiger Ablieferung beziehungsweise Bereitstellung des Endprodukts gelöscht, soweit keine konkrete Reklamation, die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder eine gesetzliche Pflicht eine längere Speicherung erfordert. Für Rohaufnahmen und Zwischenstände können nach dem Löschkonzept kürzere Fristen gelten. Eine dauerhafte Archivierung oder spätere erneute Bereitstellung wird nicht geschuldet.

(4) Bei einem Auftrag ohne Freigabe wird nach Ablauf des in § 7 beschriebenen Verfahrens über die weitere Vertragsabwicklung entschieden. Nach einer rechtmäßigen Vertragsbeendigung werden nicht mehr erforderliche Bild- und Produktionsdateien zeitnah gelöscht. Für eine Vorhaltung allein zur Ermöglichung freiwilliger späterer Nachbestellungen bedarf es einer gesonderten, in der Datenschutzinformation ausgewiesenen Rechtsgrundlage.

(5) Der Kunde kann eine frühere Löschung der Bild- und Produktionsdateien verlangen, soweit deren weitere Verarbeitung nicht mehr für die Durchführung oder Abwicklung des Vertrags, die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Nach einer Löschung sind Nachbestellungen und freiwillige erneute Bereitstellungen nicht mehr möglich.

(6) Handels-, steuer- und zahlungsbezogene Unterlagen können unabhängig von den vorstehenden Fristen für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume gespeichert werden.

(7) Eine Nutzung durch EYEPIXX für Werbung, Referenzen, Portfolio oder eigene soziale Netzwerke erfolgt ausschließlich aufgrund einer von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennten, freiwilligen und für die Zukunft widerruflichen Einwilligung. Die Verweigerung oder der Widerruf einer solchen Einwilligung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Auftrag. Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält keine Einwilligung in eine Werbe- oder Referenznutzung.

(8) Eine biometrische Identifizierung oder Authentifizierung, eine medizinische Auswertung oder ein Training von KI-Systemen mit den Irisaufnahmen ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und wird von Zenker-Media für die Vertragsdurchführung nicht vorgenommen.

§ 17 Haftung

(1) Zenker-Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Zenker-Media, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und den zwingenden datenschutzrechtlichen Haftungsvorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 ist die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die besonderen Regelungen zur kundenseitigen Montage in § 12 bleiben unberührt. Sie begründen keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung für mangelhafte Produkte, Befestigungssysteme, Verpackungen, Montage- oder Sicherheitshinweise oder sonstige von Zenker-Media zu vertretende Umstände.

§ 18 Rechtswahl, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Zenker-Media ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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